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Tax Free - ohne Mehrwertsteuer als Resident der Kanaren in Deutschland einkaufen



Als Resident der Kanaren bzw. Gran Canaria kann man in Deutschland Tax Free nutzen und sich für Waren, die man dort kauft, nach erfolgreicher Ausfuhr die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Checkliste für Tax Free Deutschland - Kanarische Inseln.

Mehrwertsteuer auf Gran Canaria zurückerhalten – Zollfrei einkaufen

Tax Free Deutschland Die Kanaren sind eine Sondersteuerzone und davon profitieren Residenten nicht nur beim täglichen Einkauf. Schließlich gibt es auf den Kanarischen Inseln nur eine Inselsteuer in Höhe von 5 Prozent, statt der spanischen Mehrwertsteuer von derzeit 18 Prozent oder der 19 Prozent Mehrwertsteuer in Deutschland. Allerdings ist das mit dem profitieren relativ. Die günstigere Inselsteuer wurde u.a. auch deswegen eingeführt, damit die Transportkosten für die nach den Kanaren verbrachten Waren nicht völlig explodieren.

Profitieren können Residenten auf den Kanaren auch beim Einkauf über das Internet und beim Einkauf von Waren in Deutschland.

Einkaufen im Internet

Bei Amazon bekommt man es schon automatisch hin: Wer dort ein Buch oder andere Ware bestellt, greift zwar bei den Versandkosten tiefer in die Tasche als Kunden in Deutschland. Dafür zieht Amazon automatisch die Mehrwertsteuer ab.

Einkaufen in Deutschland ohne Mehrwertsteuer

Residenten (egal ob Auswanderer oder eben Canario), die in Deutschland Urlaub machen, haben meist eine ellenlange Einkaufsliste mit. Dabei werden auch hochpreisige Waren beschafft und auf die Kanarischen Inseln importiert. Da die Mehrwertsteuer den Gebrauch und Verbrauch von Waren im Inland besteuert, kann man sich als Resident die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer für dort gekaufte Ware zurückerstatten lassen. Die Einkäufe können dann, wenn sie für den Eigenbedarf gedacht sind und unbenutzt sind, auch zollfrei auf die Kanarischen Inseln eingeführt werden.

Zuständig für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für in Deutschland gekaufte und nach den Kanarischen Inseln verbrachte Ware ist die EG-Richtlinie 69/169/EWG (Befreiung von Waren, die aus Drittländern kommen). Das Geld gibt es allerdings nur verbunden mit ein wenig Verwaltungsaufwand zurück.Und am einfachsten und sichersten ist es, wenn der Verkäufer einem Tax Free Service angehört. Ansonsten ist man auf die Kooperation des Geschäftes angewiesen.

Bedingungen für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Kanaren-Bewohner


Man muss Resident auf den Kanarischen Inseln (oder in einem Nicht-EU-Land) sein. Das muss beim Kauf in Deutschland dem Verkäufer angezeigt werden. Günstig ist dabei, wenn man einen Ausweis hat, in dem der Wohnort auf den Kanarischen Inseln vermerkt ist oder man noch eine Residentenkarte hat. Wenn man beim Einkaufen keinen Reisepass oder sonstigen Ausweis dabei hat, kann der Verkäufer dennoch das Formular ausfüllen, die endgültige Bestätigung gibt es eh beim Zoll.
Der Verkäufer muss die zu erstattende Mehrwertsteuer schon beim Kauf in einer Ausfuhrbescheinung vermerken. Beim Abflug ist die Ausfuhr vom Zoll zu bestätigen, dafür muss die Ware vorgeführt werden.
Für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung darf man keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die gekaufte Ware muss persönlich innerhalb der nächsten drei Monate nach Kaufdatum ausgeführt werden. Also im Koffer oder Handgepäck nicht mit Post oder Container.
Die Ware muss für den privaten Eigenbedarf erworben worden sein.
Erstattet wird die Mehrwertsteuer nur für Dinge, die ausgeführt werden. Dienstleistungen fallen nicht darunter. Wer also in Deutschland vorab sein Hotel von Gran Canaria bucht und zahlt muss Mehrwertsteuer zahlen. In Deutschland erbrachte Dienstleistungen sind also nicht Tax Free. Ebenso nicht Tax free sind Sachen, die man für sein privates Fahrzeug kauft. Das gilt für Autopflegemittel ebenso wie für Stoßstangen. Wie es zu dieser Auto-Sonderregelung kommt? Keine Ahnung, sie findet sich aber zumindest auf der Zoll.de Seite wieder.

Wie kommt man nun an die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer?

Beim Kauf in Deutschland

In Deutschland ist zunächst ganz normal die Ware mit Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Dabei weist man sich als Resident der Kanarischen Inseln aus und lässt sich vom Verkäufer eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen. Auf dieser ist die zu erstattende Mehrwertsteuer zu vermerken. Besonders leicht erhält man diese Ausfuhrbescheinigung in Geschäften, die Tax Free Shopping anbieten. Dann ist das entsprechende Formular meist auch bereits da und kann vom Verkäufer ausgefüllt werden. Allerdings ist die Tax Free Shopping Dienstleistung nicht kostenlos, statt dem gesamten Mehrwertsteuerbetrag gibt es später eben ein bisschen weniger zurück.

Ist Global Blue (früher Global Refund) der Dienstleister des Verkäufers, dann gilt zusätzlich auch ein Mindesteinkauf von 25 Euro (wobei es unerheblich ist, ob es Waren mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent oder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent sind).

Hat der Verkäufer keine Ausfuhrbescheinigung parat, kann man diese in den meisten Schreibwarenläden kaufen oder beim Deutschen Zoll anfordern (oder im Internet auf der Zoll Seite runterladen, Link siehe unten) und zum ausfüllen vorlegen. Das Formular hat den Namen: Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG).

Das Formular besteht aus mehreren Teilen. In Teil A muss der Verkäufer Angaben zum Kaufgeschäft machen. Teil B ist für die Ausgangszollstelle gedacht und muss (meist) am Flughafen nach dem Einchecken und vor dem Abflug vom Zoll ausgefüllt werden.

Vor dem Abflug – Zoll am Flughafen

Vor dem Abflug muss man dann zur Zollbehörde. Daher muss man unbedingt beim Einchecken darauf hinweisen, dass der Koffer noch zum Zoll muss. Der Zoll ist dann nach den Sicherheitskontrollen zu finden. Beim Zoll muss man dann die in Deutschland gekaufte Ware vorweisen, die Ausfuhrbescheinigung, Ausweis und natürlich das Flugticket. Wenn alles in Ordnung ist, dass bestätigt der Zoll das Datum der Ausfuhr und den ausländischen Wohnsitz auf der Ausfuhrbescheinigung. Am wenigsten Probleme sollte es geben, wenn der Wohnsitz auf den Kanaren im Reisepass oder Ausweis vermerkt ist oder man eine Residentenkarte vorweisen kann.

Wer den Einkauf über einen Tax Free Shoppping Dienstleister abgewickelt hat und wenn dieser ein Büro am Flughafen hat, dann kann man sich die Mehrwertsteuer nun auch direkt (nach Abzug der Bearbeitungsgebühr) auszahlen lassen.

Knifflig wird es nun, wenn man bei einem Geschäft gekauft hat, das nicht mit Tax Free Shopping zusammenarbeitet. Dann muss man als Käufer die Ausfuhrbescheinigung, die vom Zoll entsprechend bearbeitet worden ist, dem Verkäufer zusenden. Der Verkäufer kann dann dem Kunden nach Abzug seiner Kosten die Steuerentlastung weitergeben. Allerdings ist der Verkäufer dazu nicht verpflichtet.

Wichtig ist auch, ob sich die Ware im Handgepäck oder im normalen Reisegepäck befindet. Bei Flugreisen ist die Zollstelle beim Einchecken am Abflughafen für den Koffer zuständig. Wer die Ware im Handgepäck hat und noch eine Zwischenlandung vor verlassen der EU-Zone (beispielsweise in Madrid) hat, muss diese Ware dann dem dortigen Zoll vorführen. Ausfuhr von Gegenständen im Handgepäck wird beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich bestätigt! Also am besten in das normale Gepäck damit, dann hat man die Formulare gleich am Abflughafen beisammen und muss sich zwischen Anschlussflug und Ankunft auf einem fremden Flughafen nicht abhetzen.

Wichtig: Eine unmittelbare Steuererstattung durch Finanzämter oder Zollbehörde der Mehrwertsteuer an den Käufern ist nicht möglich.
Und die Ware muss unbenutzt ausgeführt werden.

Zoll hat bei Abflug schon zu

Wenn der Zoll am Flughafen bei Abflug schon zu hat, dann kann man sich die Ausfuhr auch über das Konsulat bzw. eine deutsche Auslandsvertretung bestätigen lassen. Das kostet allerdings noch einmal extra Gebühren. In diesem Fall muss man innerhalb der Dreimonatsfrist beim Konsulat vorstellig werden und die Ausfuhr mithilfe des Flugtickets, der Ausfuhrbescheinigung (ausgestellt vom Verkäufer) und dem Vorzeigen der Ware nachweisen.

Tax free einkaufen Formular der Zollbehörde | Früher Global Refund heute Global Blue, Tax Free Dienstleister, Fragen und Antworten bei Global Blue

Checkliste Tax free in Deutschland

Das gilt natürlich auch für Einkäufe in England, Frankreich, Italien oder auf dem spanischen Festland oder jedem anderen EU-Land.

Zu den Kanaren gehören Gran Canaria, Fuerteventura, Teneriffa, La Palma, El Hierro, Lanzarote und La Gomera. Ein Konsulat gibt es auf Gran Canaria in der Inselhauptstadt.

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