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Zoll und Freimengen Gran Canaria

Eigentlich gehört ja Gran Canaria zu Spanien und damit auch zur Europäischen Union. Beim Einkaufen und Mitnehmen von Zigaretten, Parfüm oder Alkohol nach dem Urlaub zurück nach Deutschland sind aber ganz andere Freimenge zu beachten wie nach einem Urlaub auf der spanischen Insel Mallorca. Die Freimenge, also das was man ohne es beim Zoll angeben zu müssen, wieder von den Kanarischen Inseln mit nach Hause nehmen kann, sind deutlich geringer. Das liegt an dem speziellen steuerrechtlichen Status (Freihandelszone) den die Kanarischen Inseln und damit auch Gran Canaria innehaben.

Die hier gemachten Angaben über die Freimengen für Gran Canaria Urlauber beziehen sich auf Personen ab 17 Jahren. Für ein 14jähriges Kind darf also keine Stange Zigaretten extra eingepackt werden. Einen 25jährigen Nichtraucher kann man aber bitten, eine Stange in den Koffer zu packen.

Freimengen Gran Canaria

Folgende Freimengen gelten für die Rückreise nach Deutschland, Österreich oder anderen EU-Ländern von den Kanarischen Inseln. Überschreiten Reisemitbringsel die Reisefreimenge, so fallen entsprechende Einfuhrabgaben an. Wer mehr mitführt als oben angegeben, muss dies bei der Einreise nach Deutschland oder Östrreich bei einem Zollbeamten mündlich anmelden. Ansonsten ist das Schmuggel und zu den Einfuhrabgaben kommen noch entsprechende Bußgelder und je nach Menge auch Strafen.

Freimengen mischen

Innerhalb einer Gruppe kann gemixt werden, auf den Alkohol oder das Parfüm verzichten und dafür dann zwei oder drei Stangen mitzunehmen klappt so nicht. Wichtig: Die Mengen gelten pro Person und nicht pro Gruppe. Reist ein Nichtraucher und ein Raucher zusammen, und verzichtet der Nichtraucher auf seine Stange Zigaretten, sollte trotzdem er persönlich die Zigaretten nach Deutschland einführen. Ein Umpacken vor den Augen der Zollbeamten oder berufen auf andere Reiseteilnehmer kann Ärger geben (selbst schon erlebt).

Freigrenzen gelten auch für

Neben den Kanaren und Gran Canaria, die zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchersteuern und Mehrwertsteuern gehören, gelten die Reisefreigrenzen auch für die britischen Kanalinseln, die Überseedépartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana), die Alandinseln vor Schweden sowie dem Berg Athos in Griechenland.

Bei den Freimengen zu beachten

Leider kommt es in einigen Läden im Süden von Gran Canaria, die sich auf den Verkauf von Parfüm und Zigaretten an Touristen spezialisiert haben, vor, dass über die erlaubten Freimengen geflunkert wird. Schon dem einen oder anderen Touristen wurde da erzählt, dass, wie überall sonst in der EU, vier Stangen Zigaretten (800 Stück) erlaubt seien. Das böse Erwachen kam dann am Zoll, den bei Steuerfragen kennt dieser bekanntlich keinen Spaß und Unwissenheit schützt hier auf keinen Fall vor Strafe. Es drohen empfindliche Strafzölle, sollte man erwischt werden.

Die hier genannten Freimengen gelten für alle Inseln der Kanaren: Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, La Palma, La Gomera, El Hierro und Lanzarote. Für Spanien und die Inseln der Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera) gelten die EU-Bestimmungen. Diese sehen 800 Zigaretten vor.

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