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Tauchen in Spanien

Tauchvoraussetzungen, Tauchgenehmigung und ärztliches Attest - das gilt auch für Gran Canaria
Tauchen in Spanien - Bestimmungen, die auch auf Gran Canaria gelten..Da Gran Canaria zu Spanien gehört gelten auf der Insel auch die gesetzlichen Vorgaben. Zum Tauchen benötigt man in Spanien eine Tauchgenehmigung. Klingt komplizierter als es ist. Infos zu Tauchvoraussetzungen, Tauchgenehmigung und ärztliches Attest beim Tauchen auf der Insel.

Tauchvoraussetzungen Gran Canaria, Kanaren und Spanien

In Spanien und damit auch auf den Kanaren ist das Sport- wie auch Berufstauchen gesetzlich geregelt. Um in spanischen Gewässern zu tauchen benötigt man eine offizielle Tauchgenehmigung. Geregelt ist das Sporttauchen in Spanien bereits seit 1969 mit diversen Neuregelungen in den Jahren danach.

Die Genehmigung erhält man von den örtlichen Behörden. Ansprechpartner hierfür sind wohl die örtlichen Polizeibehörden auf Gran Canaria. Die Tauchbasen und Tauchcenter, so sie eine offizielle Zulassung besitzen, haben eine pauschale Lizenz für ihre Tauchgäste. Man kann sich aber eben auch selbst um eine Tauchgenehmigung kümmern, dann benötigt man diverse Unterlagen wie den Tauchpass bzw. Tauchschein (eines anerkannten Verbandes), die ärztliche Bescheinigung der Tauchtauglichkeit (die auch jede Tauchbasis sehen will bzw. ausstellen lassen kann), eine entsprechende Tauchsportversicherung (die Versicherung soll das Haftpflichtrisiko und die Unfallfolgen im Tauchsport abdecken) und wenn möglich das Logbuch und ein Ausweisdokument.

Tauchgenehmigung und ärztliches Artest in Spanien

Gesetzlich geregelt ist, dass man für die Tauchgenehmigung ein ärztliches Attest (Tauchtauglichkeitszeugnis, nicht älter als zwei Jahre) vorweisen muss. Die meisten Tauchcenter und Tauchschulen auf Gran Canaria arbeiten entsprechend mit einem niedergelassenen Arzt zusammen, der diese für wenig Geld nach entsprechender Untersuchung vor Ort ausstellen kann. Die Kosten hierfür sind natürlich regional unterschiedlich, auf Gran Canaria kostet die Bescheinigung über die Tauchtauglichkeit wohl um die 30 Euro. Auch die entsprechende Tauchsportversicherung kann vor Ort abgeschlossen werden.

Nicht sehr ratsam ist es in Spanien ohne diese Tauchgenehmigung ins Wasser zu gehen. Schon öfters konnte beobachtet werden, wie die Polizei sich diese hat vorzeigen lassen.

Im Großen und Ganzen sind die Tauchvorschriften in Spanien auch über all die gleichen. Die örtlichen autonomen Regionen haben aber auch noch Zusatzvorschriften zu den nationalen Tauchvorschriften erlassen, über deren Inhalt man sich vorab informieren sollte, wenn man privat und auch Unterstützung eines örtlichen Tauchcenters in Spanien auf Tauchstation gehen möchte. Auf den Kanaren regeln die zusätzlichen Vorschriften der autonomen Comunidad z.B. Tauchgänge in den Meeres-Reservaten der Insel La Graciosa und der kleinen Inseln im Norden von Lanzarote. In Katalonien ist z.B. ausdrücklich geregelt, dass minderjährige Taucher eine Genehmigung ihrer Eltern bzw. ihrer Lehrer benötigen. Daher sollte man sich vor einem Tauchurlaub in Spanien mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich des Tauchsports auseinander setzen.
Gesetzliche Bestimmungen Tauchen Spanien (spanische Infoseite zum Thema)

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